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gemeine Geschäftsbedingungen

der IG Schienenverkehr Ostfriesland e.V., kurz IGSO genannt.

 

§ 1 Allgemeine Reisebestimmungen & Stornierungen

 

Ein Reisevertrag kommt durch eine Buchung seitens des Bestellers dann zustande, wenn die Buchung telefonisch, schriftlich oder über das Internet getätigt wurde. Die Bestellung von Fahrkarten ist verbindlich. Mit der Bestellung der Fahrkarten erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an (§305, Abs. 2, Nr. BGB).

 

Der Reisepreis ist im Regelfall spätestens 14 Werktage nach Bestellung bzw. Erhalt der Buchungsbestätigung auf das jeweils angegebene Geschäftskonto von der IGSO  zu überweisen.

 

Eine Stornierung der bestellten Fahrkarten ist wie folgt möglich:


Ab der 8. Woche vor der Fahrt Erstattung von 70% des Reisepreises abzgl. der Bearbeitungsgebühr von 20,00 €.

Ab der 4. Woche vor der Fahrt 50% Erstattung des Reisepreises, abzgl. der Bearbeitungsgebühr von 20,00 €.

Ab 2 Wochen vor der Fahrt ist keine Erstattung mehr möglich.

 

Wichtig:

 

Die IGSO empfiehlt daher eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

 

§ 2 Fahrpläne

 

Die Fahrtausschreibungen beinhalten vorläufige Fahrzeiten, die auf Grund von Erfahrungswerten geschätzt werden und unverbindlich sind.

 

Verbindlich ist der Fahrplan, der dem Besteller ca. 1 Woche vor dem Fahrttermin zugestellt wird. In den Buchungsbestätigungen wird auf diese Vorgehensweise nochmals hingewiesen. Sollte der Besteller eine Woche vor der Fahrt noch keinen verbindlichen Fahrplan erhalten haben, so bittet IGSO  um entsprechende Nachricht! Die Abweichungen des verbindlichen Fahrplans vom vorläufigen Fahrplan bedingen keinen Anlass zum Rücktritt von der Buchung, solange die Abweichung weniger als 2 Stunden beträgt.

 

Der Internetauftritt von IGSO  enthält bei den Fahrplänen einen deutlichen Hinweis darauf, ob der ersichtliche Fahrplan ein verbindlicher oder ein unverbindlicher Fahrplan ist!

 

§ 3 Allgemeine Beförderungsbestimmungen

 

Sollte bis zum Anmeldeschluss die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, wird die Fahrt abgesagt und bereits geleistete Zahlungen werden zurück erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen.

 

Es besteht keine Beförderungspflicht. Anschlüsse zu weiteren Zielen können in keiner Form gewährleistet werden. Bei eventuellen Verspätungen oder anderen Vorkommnissen, die nicht durch IGSO  verursacht wurden, übernimmt IGSO keine Haftung für eventuell entstehende Folgekosten. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden (Urteil AG München vom 21.09.2004 - AZ 112 C 17525/04).

 

Ein Rechtsanspruch auf Einsatz der angekündigten Fahrzeuge sowie auf Teilnahme der Fahrt besteht nicht. Bei Ausfall des angekündigten Zugmaterials bemühen wir uns um gleichwertigen Ersatz. IGSO behält sich vor die angekündigten Fahrten mit anderen, ggf. moderneren Zuggarnituren durchzuführen. Sollte der Betrieb von Dampflokomotiven aufgrund äußerer Umstände, wie z.B. Waldbrandgefahr, seitens des Netzbetreibers nicht gestatt sein, so wird die Fahrt mit einer anderen Lokomotive durchgeführt, die nicht diese Gefahrenstufe aufweist. Hierdurch entsteht kein Recht auf Erstattung des Fahrpreises.

 

Wird der angekündigte Zielort mit dem Sonderzug erreicht und muss die Rückfahrt bei Ausfall des Sonderzuges aus gleich welchem Grund mit einem anderen Zug oder Verkehrsmittel angetreten werden, so entsteht dadurch kein Recht auf Erstattung des Fahrpreises.

 

Wird der angekündigte Zielort mit dem Sonderzug aufgrund von Störungen / Verspätungen, die nicht die IGSO verursacht und zu vertreten hat, nicht erreicht oder die Ankunftszeit sich dadurch soweit verzögert, daß am Zielort weniger als 1 Stunde Aufenthalt entstehen, ist die IGSO berechtigt den Zug an einen anderen Zielort mit einem längeren Aufenthalt für die Fahrgäste anzufahren oder den Zug an einem geeigneten Zielort vorzeitig enden zu lassen. Dafür entsteht auch kein Recht auf Erstattung des Fahrpreises.

 

Nur bei Totalausfall des Zuges wird IGSO bereits bezahlte Fahrgelder zurück erstatten.

 

Bei einem Einsatz von historischen Fahrzeugen bzw. Lokomotiven oder Triebwagen kann es systembedingt zu Verschmutzung oder Beschädigung von Kleidung usw. durch Regen, Funkenflug, Ruß oder Lokomotivabgasen z.B. bei geöffneten Fenstern während der Fahrt, bei Annäherung an die Fahrzeuge oder ähnlichem kommen.  IGSO  kann in diesen Fällen keine Haftung für etwaige Schäden übernehmen.

 

Die Wagen bzw. Triebwagen der eingesetzten historischen Sonderzüge verfügen systembedingt häufig über keine automatische Türblockierung. D.h. die Türen können auch während der Fahrt geöffnet werden! Wir bitten dies bei den Fahrten zu beachten und verhalten Sie sich vorbildlich gegenüber Kindern. Die Teilnahme an der Fahrt erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden oder Verletzungen, die dem Kunden aus eigener Fahrlässigkeit zustoßen, übernimmt IGSO keine Haftung.

 

Im Allgemeinen ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für außerplanmäßige Halte auf freier Strecke - Aussteigen ist generell verboten!

 

§ 4 Zusatzleistungen

 

Ein Rechtsanspruch auf die angebotenen Zusatzleistungen besteht nicht. Fallen diese ersatzlos aus, so hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der Kosten für die gebuchte Zusatzleistung allein. IGSO  ist berechtigt, dem Kunden bei Ausfall einer Zusatzleistung eine andere, gleichwertige Zusatzleistung anzubieten.

 

Der ersatzlose Ausfall einer oder mehrerer Zusatzleistungen berechtigt den Kunden nicht die Erstattung des Gesamt-Fahrpreises zu verlangen. Es können nur die Kosten für  einzelne, ausgefallene Zusatzleistungen erstattet werden.

 

§ 5 Ausschluss von Fahrgästen bei der IGSO

 

Fahrgäste, die den Bahnbetrieb und / oder andere Fahrgäste gefährden oder belästigen, auch bei Trunkenheit, können jederzeit von der Fahrt ausgeschlossen werden. Alkoholisierte Fahrgäste können auch schon vor Fahrtantritt von der Fahrt ausgeschlossen werden.

 

§ 6 Sauberkeit im Zug

 

Die bereitgestellten Züge werden durch IGSO auf Ihre Sauberkeit vor Fahrtbeginn sorgfältig geprüft. Sollten Verunreinigungen durch Fahrgäste im Zug entstanden sein, die über das normale Maß einer Zugfahrt hinaus gehen, wird ein pauschales Reinigungsentgelt von 100 € erhoben. Ist die Verunreinigung außergewöhnlich hoch, kann IGSO weitere Ansprüche geltend machen. Wir bitten höflich darum, die aufgestellten Mülleimer zu benutzen.

Alle Züge von IGSO  sind Nichtraucherzüge.

Im Barwagen ist das Rauchen jedoch gestattet, solange die, für die Zigarettenkippen bereitgestellten Aschenbecher benutzt werden.

 

Hinweise zum Datenschutz: Die IG Schienenverkehr Ostfriesland e.V. wird ihre Daten elektronisch speichern, solange diese für die Bearbeitung und Abwicklung der Sonderfahrt notwendig sind (Zahlungseingänge, Versand der Fahrtunterlagen wie Fahrkarten und Fahrpläne). Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung.

 

Veranstalter

IG Schienenverkehr Ostfriesland e.V.

 Postfach 100 221 

26492 Norden

Mail: info@igso-online.com

Tel.  04931-973 1345 (Geschäftsstelle Mo-Fr 18.00 - 20.00 Uhr)

 Fax. 04931-973 1346

 

Carsten Ott         ( 1. Vorstand )

Karin Kruse         ( 2.Vorstand )

Heino Albers       ( Schatzmeister )

Holger Kampen  ( Schriftführer )

Mirko Folkerts    ( Pressearbeit + Geschäftsstelle )

 

Bankverbindung:

IG Schienenverkehr Ostfriesland e.V.

Raiffeisen-Volksbank Fresena eG
IBAN: DE16 2836 1592 6308 4821 00
BIC: GENODEF1MAR

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Steuernummer beim Finanzamt Norden:   58 / 200 / 69133

Umsatzsteuer - ID:  DE 308  098  707

Gerichtsstand: Norden

Vereinsregister Aurich Nr. VR 200674

 

Stand:  Dezember 2020

Fotos und Rückblicke zu unseren Fahrten finden Sie auf unserer Facebook-Seite.

 

 

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